FAQ zum Thema Hausaufgaben
Auf dieser Seite möchten wir Sie über unseren Schulkonferenzbeschluss " Reduzierung der Hausaufgaben auf ein Minimum" informieren und einige Fragen beantworten.
Wie lautet der Beschluss der Schulkonferenz zum Thema „Hausaufgaben“
Im Rahmen der Schulkonferenz am 28.11.2024 wurde ein entscheidender Beschluss gefasst, der die Hausaufgabenpraxis an unserer Schule grundlegend verändert.
Der Beschluss lautet:
„Die Schulkonferenz der Grundschule des Schulverbandes Nortorf in Nortorf beschließt zum Halbjahreswechsel des Schuljahrs 2024/2025 Hausaufgaben auf ein Minimum zu reduzieren. Die regelmäßige Gabe entfällt.
Übungen für Zuhause bleiben: Leseübungen, Auswendiglernen (1x1, Gedichte, u. ä.) und individuelle Förder-Übungen.“
Was bedeutet Entfall der regelmäßigen Gabe?
Die Verpflichtung zur Erledigung der Hausaufgaben entfällt. Schülerinnen und Schüler erhalten keine täglichen oder wöchentlichen Hausaufgaben mehr.
Was sind Übungen für Zuhause?
Um den Lernprozess zu fördern und zu sichern, können bestimmte Übungen für Zuhause bestehen bleiben:
Tägliche Leseübungen: Dies soll das Leseverständnis und die Leseflüssigkeit der Kinder stärken.
Auswendiglernen: wichtige Inhalte wie Gedichte oder das Einmaleins müssen zu Hause geübt werden.
Schreibschriftübungen
Individuelle Förderübungen: Diese Übungen werden individuell auf einzelne Schüler abgestimmt, z.B. im Rahmen von Lernplänen festgehalten und mit den Beteiligten gemeinsam besprochen.
Was ist zusätzlich erlaubt?
„Lücken füllen“: nicht beendete Arbeitsbögen oder leere Seiten in den Arbeitsheften dürfen nachgearbeitet werden. Vorarbeiten ist nicht gestattet!
Anton-App: Aufgaben, die in der Anton-App für die Klassen gepinnt und freigegeben sind, dürfen zu Hause bearbeitet werden.
Freiwillige Aufgaben wie z.B. Referate, Rechercheaufgaben o. ä.
Was tun, wenn das Kind krank ist?
Die Arbeitsmaterialien aus der Schule können durch befreundete Kinder oder festgelegte Patenschaften über die Kranken- oder Postmappe mit nach Hause gegeben werden. Die Materialien sollten zu Hause nachgearbeitet werden, wenn der Gesundheitszustand es erlaubt. Spätestens bei Rückkehr in die Schule sollte der versäumte Lernstoff aufgeholt werden.
Wie erfolgt die Informationsweitergabe über den Lernprozess?
Der Lernstand der Kinder wird zweimal pro Jahr durch die Zeugnisse dokumentiert. Außerdem gibt es zum Halbjahreszeugnis die Möglichkeit eines Entwicklungsgespräches.
Zweimal pro Jahr finden Elternabende statt, an denen über die Lerninhalte berichtet wird. Zusätzliche Transparenz über diese Infoabende hinaus gestalten die Klassenlehrkräfte individuell auf ihre Klassen abgestimmt.
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit sich über die Unterrichtsmaterialien einen Überblick zu verschaffen. Die Materialien können von den Kindern täglich oder am Ende der Woche mit nach Hause genommen werden. Dies besprechen Eltern mit ihren Kindern.
Auch besteht jederzeit die Möglichkeit, in den Kontakt mit den Lehrkräften zu treten und um eine Information zum Lernstand des Kindes zu bitten, sollte Anlass zur Sorge bestehen. Bei Bedarf können Eltern sich auch an die Lehrkräfte wenden und nach geeignetem Übungsmaterial fragen.
Lesen Sie hier den Artikel aus dem SHZ vom 02.07.2026: